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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Catering und Rollende Pizzeria Stand: 01.01.2025

I. Geltungsbereich

o Diese AGB gelten für alle Leistungen von L&L Catering / Rollende Pizzeria (Inhaber: Luigi Fusillo, im Folgenden „Caterer“) im Rahmen des Caterings, die vom Kunden (im Folgenden „Veranstalter“) beauftragt werden.

o Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt – auch wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Caterers.

o Änderungen werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform (bevorzugt elektronisch, alternativ per Post) übermittelt.

o Der Veranstalter kann innerhalb von vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich ablehnen.

II. Vertragsparteien, -abschluss und -haftung

o Der Catering-Vertrag kommt durch die Rückbestätigung des Angebots durch den Veranstalter sowie die Zahlung des vereinbarten Anzahlungsbetrages zustande.

o Alle Angebote des Caterers sind freibleibend. Mit Auftragserteilung – sei es telefonisch oder schriftlich – erkennt der Veranstalter diese AGB an.

III. Warenangebot

o Das Angebot des Caterers (Produkte und Dienstleistungen) kann sich saisonal bedingt ändern. Sollte ein Produkt nicht verfügbar sein, behält sich der Caterer einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

o Alle angebotenen Leistungen sind als Vorschlag zu verstehen; der Caterer geht gerne auf individuelle Anpassungswünsche des Veranstalters ein.

IV. Leistungen, Preise und Zahlung

o Der Caterer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

o Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise verpflichtet – dies umfasst auch alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen, die der Caterer an Dritte weiterreicht.

o Im Geschäftsverkehr gelten vereinbarte Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für den Privatverkehr beinhalten vereinbarte Bruttopreise die gesetzliche Mehrwertsteuer.

o Rechnungen sind ab Zugang (auch per E-Mail) ohne Abzug sofort fällig.

o Ein Zahlungsverzug tritt ab dem 8. Tag nach Rechnungseingang ein; ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen sowie weitere Ausgleichsansprüche gemäß § 288 BGB geltend gemacht werden.

o Der Caterer kann jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen, deren Höhe und Termine in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.

o Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann der Caterer Sicherheitsleistungen über die gewöhnliche Anzahlung hinaus verlangen oder weitere Lieferungen verweigern.

o Abweichende Rechnungsanschriften müssen rechtzeitig mitgeteilt werden; Versäumnisse gehen zu

Lasten des Veranstalters.

V. Angebote, Optionen und freie Termine

o Angebote des Caterers sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nicht anders vereinbart.

o Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach Ablauf dieser Frist oder bei vorzeitiger Festbuchung durch Dritte.

o Mitteilungen zu freien Terminen geben lediglich den Buchungsstand zum Zeitpunkt der Auskunft wieder und stellen keine Garantie für Verfügbarkeit dar.

o Wird ein Steckbrief eines bestimmten Food Trucks oder mobilen Ofens gesendet, besteht kein Anspruch auf exakt dieses Fahrzeug, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.

o Der Caterer ist berechtigt, im Falle von technischen Defekten, Ausfall oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen einen anderen Food Truck oder mobilen Ofen einzusetzen.

VI. Teilnehmerzahl und Veranstaltungsablauf

o Der Veranstalter hat bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben und alle Änderungen schriftlich mitzuteilen.

o Die bei Auftragserteilung gemeldete Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Berechnungsgrundlage.

o Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 10 % kann bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden. Reduzierungen, die darüber hinausgehen oder später erfolgen, bleiben kostenpflichtig; mindestens die zuletzt gemeldete Teilnehmerzahl wird abgerechnet.

o Erhöhungen der Teilnehmerzahl können nach Möglichkeit berücksichtigt und entsprechend nachberechnet werden; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

o Der genaue Ablauf der Veranstaltung ist spätestens zehn Werktage vor Beginn mitzuteilen. Verschiebungen der Anfangs- oder Schlusszeiten können zu zusätzlichen Kosten führen, sofern der Caterer nicht für die Verzögerung verantwortlich ist.

VII. Rücktritt vom Vertrag und Stornierung

o Ein Rücktritt nach Auftragserteilung führt zu folgenden Stornogebühren:
– Nach Vertragsabschluss: 30 % der Auftragssumme; mindestens die vereinbarte Anzahlung (nicht erstattbar)
– Ab 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 70 % der Gesamtsumme
– Ab 6 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 80 % der Gesamtsumme
– Ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 100 % der Gesamtsumme

o Speziell zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden stets zu 100 % in Rechnung gestellt.

o Verträge mit Dritten (z. B. Künstler, Eventlocations, Mietgeschirr, Dekoration) unterliegen den jeweiligen Stornobedingungen, deren Kosten der Veranstalter trägt.

o Der Rücktritt des Veranstalters muss schriftlich erfolgen und wird erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Caterer wirksam.

o Eine erhebliche Reduzierung der Teilnehmerzahl (mehr als 10 %) gilt als Teilstornierung und unterliegt den obigen Stornobedingungen. Der Caterer behält sich vor, den Differenzbetrag zwischen gemeldeter und tatsächlicher Gästezahl in Rechnung zu stellen bzw. den Gesamtpreis neu zu kalkulieren.

o Der Caterer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Fahrzeugen oder Personal, behördliche Auflagen) unmöglich oder unzumutbar wird oder wenn die Durchführung das Ansehen oder die Sicherheit gefährdet. In diesen Fällen entfällt ein Schadensersatzanspruch; der Veranstalter bleibt jedoch zur Zahlung bereits entstandener Kosten verpflichtet.

VIII. Termine und Lieferung

o Die Lieferung erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarung. Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, außer bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt.

o Die Lieferung erfolgt am vereinbarten Termin an die vom Veranstalter angegebene Adresse. Besonderheiten des Lieferorts (z. B. Baustellen, lange Wege, Treppen, defekte Aufzüge) sind bei Auftragserteilung mitzuteilen; andernfalls behält sich der Caterer eine Mehraufwandspauschale vor.

o Behördliche Genehmigungen oder Parkausweise müssen vom Veranstalter beschafft werden.

o Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Verkehrsbeeinträchtigungen führen zu einer entsprechenden Terminverschiebung.

IX. Transport und Non-Food-Lieferung

o Das gelieferte Equipment (z. B. Geschirr, Gläser) ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln und in geeigneten Transportkisten zu verstauen, um Transportschäden zu vermeiden.

o Bis zur Abholung und Rücknahme durch den Caterer haftet der Veranstalter in vollem Umfang für Verlust oder Beschädigung.

X. Mängel und Gewährleistung

o Beanstandungen müssen unverzüglich beim Caterer angezeigt werden. Unterbleibt diese Frist, gilt die Leistung als akzeptiert.

o Bei berechtigten Mängeln hat der Caterer das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, kann der Veranstalter, sofern es sich um einen unerheblichen Mangel handelt, lediglich eine Preisminderung vornehmen; ein Rücktritt ist in diesem Fall ausgeschlossen.

o Der Caterer gewährleistet, dass die Waren sorgfältig und vorschriftsgemäß transportiert werden. Schäden nach Ablieferung durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung fallen nicht in den Gewährleistungsbereich.

XI. Haftung des Caterers

o Der Caterer haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Caterer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

o Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Fremdbetriebe übernimmt der Caterer keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit bei Auswahl oder Überwachung.

o Für mitgebrachte Speisen und Getränke Dritter übernimmt der Caterer keine Haftung.

o Weitere Ansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen, insbesondere wenn am Ende der Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht zurückgegeben, sondern an Dritte verteilt werden.

XII. Haftung des Veranstalters

o Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, gehen zu Lasten des Veranstalters.

o Bei Beschädigung oder Diebstahl von Caterer-Eigentum wird der entstandene Schaden vollständig in Rechnung gestellt.

o Für angemietete Gegenstände trägt der Veranstalter die volle Sorgfaltspflicht ab deren Übernahme bis zur Rückgabe. Etwaige Schäden, Fehlmengen oder Verluste sind vom Veranstalter zu vertreten und werden gesondert berechnet.

XIII. Datenschutz

o Der Caterer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder Abrechnung erforderlich ist.

o Der Veranstalter kann der Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke widersprechen.

XIV. Schlussbestimmungen

o Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

o Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Caterers.

o Gerichtsstand ist Mainz. Es gilt deutsches Recht.

o Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

o Mit der Auftragserteilung bestätigt der Veranstalter, dass er diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.